Felsberger Autorecycling Anita & Marc Pohl GmbH & Co.KG | Homberger Str. 49 - An der B253 | 34587 Felsberg - Gensungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 
Anita & Marc Pohl GmbH & Co.KG
Homberger Str. 49, 34587 Felsberg
 
1. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
 
2. Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
 
3. Verbraucher- und Unternehmerbegriff
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sebständigen beruflichen Tätigkeit zurechnet werden kann. Unernehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfägige Personengesellschft, die bei Abschluss eines Rechtgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
4. Eigentumsvorbehalt
 
Für Verbraucher gilt:
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Kaufsache hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlage zu informieren.
 
Für Unternehmer gilt:
Die Kaufsache darf vom Unternehmer im Wege des ordentlichen Geschäftgangs weiter verkauft werden. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aufgrund des Weiterverkaufs in Höhe unserer offenen Forderung gegen ihn ab, wobei der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt bleibt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, soweit sich der Unternehmer nicht in Verzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
 
Die Verarbeitung oder Umgestaltung der Kaufsache geschieht stets für uns. Wird die Kausache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeite, erwertben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhätlnis des Werts der Kaufsache(Faktura-Endbetrag inklusive Merhwertsteuer) zum Wert der neuen Sache. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt, erwerben wir Meitegentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Sache(Faktura-Endbetrag inlusive Merhrwertsteuer zum Wert der anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung.
 
5. Lieferungen
 
Die bestellte Ware übergeben wir einem Versandunternehmen zur Lieferung an die bei der Bestellung angegebenen Lieferadresse. Die Warenlieferungen erfolgen frei Bordsteinkante.