Felsberger Autorecycling Anita & Marc Pohl GmbH & Co.KG | Homberger Str. 49 - An der B253 | 34587 Felsberg - Gensungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 
Anita & Marc Pohl GmbH & Co.KG
Homberger Str. 49, 34587 Felsberg
 
1. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
3. Verbraucher- und Unternehmerbegriff
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Eigentumsvorbehalt
Für Verbraucher gilt: Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Kaufsache hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren.
Für Unternehmer gilt:
Die Kaufsache darf vom Unternehmer im Wege des ordentlichen Geschäftsgangs weiter verkauft werden. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aufgrund des Weiterverkaufs in Höhe unserer offenen Forderung gegen ihn ab, wobei der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt bleibt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, soweit sich der Unternehmer nicht in Verzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Die Verarbeitung oder Umgestaltung der Kaufsache geschieht stets für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache (Faktura-Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zum Wert der neuen Sache. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Sache (Faktura-Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zum Wert der anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung.
5. Widerrufsrecht
Verbrauchern gewähren wir ein Widerrufsrecht.
6. Rücksendekosten Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
7. Lieferungen
Die bestellte Ware übergeben wir einem Versandunternehmen zur Lieferung an die bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Warenlieferungen erfolgen frei Bordsteinkante.
8. Gewährleistung
Für Verbraucher gilt:
Gewährleistungsansprüche verjähren bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer gilt: Gewährleistungsansprüche verjähren auch bei neuer Ware in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen.
Für Verbraucher und Unternehmer gilt: Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Gewährleistungsansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
9. Haftungsbegrenzung Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese nicht aus der Verletzung von Kardinalpflichten, resultieren, oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 10. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Stand:
01.01.2024

Montageanweisung / Kundeninformation / Vertragszusatz

Wichtig
1. Überprüfen Sie vor dem Einbau, ob der Motor für Ihr Fahrzeug geeignet ist
2. Dichtflächen vor der Montage reinigen
3. Das Ersatzteil ist ohne Flüssigkeiten, Schrauben am Motor nachziehen
4. Bitte die Steuerzeiten vor der Montage überprüfen und ggf. neu einstellen
5. Den Motor die ersten 5000 km nicht über 3000 U/min fahren!!!
6. Den Motor nach Einbau ohne Gas zu geben 10 min laufen lassen!!!
7. Niemals ohne Öldruck laufen lassen!!! Öldruck stets kontrollieren!!!
8. Achten Sie darauf, dass die Nockenwellen passen (hier gibt es Unterschiede)
9. Den Ölkühler bitte erneuern, da sich in diesem meist Späne befinden!
10. Ölregelventil erneuern
11. Die Anbauteile prüfen oder erneuern und reinigen z. B. Düsen, Turbo usw.
12. Die Dichtungen und Dichtringe prüfen und ggf. erneuern. Keine
Gewährleistung auf Dichtungen und Dichtringe
13. Bei einem Mangel darf das Ersatzteil ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis nicht geöffnet werden. Bei anderweitigem Handeln verfällt jeglicher Anspruch
14. Durch Entfernen der Siegel sowie Markierungen entfällt jeglicher Anspruch 

Die o. g. Punkte sind Vertragsbestandteil und müssen unabdingbar eingehalten werden.
Andernfalls verfällt jeglicher Anspruch (falls dieser vertraglich besteht).